Entfernungspauschale

Wie berechnet sich die Entfernungspauschale?

 

Die Entfernungspauschale, auch als Pendlerpauschale bekannt, bezeichnet die Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Entfernungspauschale gilt für alle angestellten Pendler. Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ist unabhängig vom gewählten Fortbewegungsmittel, gleichgültig ob Sie mit dem Firmenwagen, dem Motorrad, dem Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß die Strecke zur regelmäßigen Arbeitsstätte zurücklegen.

Die Höhe der Entfernungspauschale hat sich bereits regelmäßig verändert und selbst die Abschaffung wird regelmäßig neu diskutiert.

 

Aktuell gilt folgende Regelung für die Entfernungspauschale (seit dem Jahr 2007)
  • 0,00 € von 0 bis 20 Entfernungskilometer

  • 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer welcher über 20 km liegt

Grundsätzlich wird bei der Bewertung nur die kürzeste Strecke vom Hauptwohnsitz zur regelmäßigen Arbeitsstätte anerkannt.

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