1 Prozent Regel

Wieviel Geld kostet mich ein Firmenwagen?

 

Für angestellte Mitarbeiter gibt es zwei Möglichkeiten der Besteuerung.

1) Einzelnachweis per Fahrtenbuch

2) Die 1 Prozent Regelung

 

Wenn ein Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen darf, wird für diese Leistung ein geldwerter Vorteil angerechnet. Ein geldwerter Vorteil wird wie zusätzlich gezahltes Einkommen besteuert. Für den Firmenwagen bekommt der Mitarbeiter sozusagen eine Gehaltserhöhung.

Bei der Pauschalversteuerung oder 1 % Regelung wird pro Monat 1 Prozent des Neupreises des Autos nach der Preisliste (inkl. aller bestellten Sonderausstattungen und der Mehrwertsteuer) angesetzt.  Dieser Betrag wird anschließend auf volle 100 Euro abgerundet.

Weitere 0,03 Prozent werden für die einfache Fahrt zwischen der privaten Wohnung und der Arbeitsstätte pro Monat und Entfernungskilometer zum Neupreis hinzugerechnet.

Beispiel (mit diesem Musterauto): der neue Firmenwagen kostet laut Listenpreis 34.986,34 Euro. Der angestellte Arbeitnehmer hat einen Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte von 15 Kilometern.

Erste Rechnung 34.986,34 € Neupreis mal 1% Pauschalversteuerung = 349,86-€

Zweite Rechnung 34.986,34 € Neupreis mal 0,45% (15 Kilometer zur Arbeitsstätte mal 0,03% = 0,45%) = 157,44 €

Ergibt einen lohnwerten Vorteil von 507,30 € (349,86,- € (1%) + 157,44 € (0,03%))

Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz (siehe Muster Fahrer) von 30 Prozent zahlt der Arbeitnehmer zusätzlich 152,19 € (507,30 € lohnwerter Vorteil mal 30% Steuersatz) für die private Nutzung dieses Firmenwagens an sein Finanzamt. Der berechnete geldwerte Vorteil von 507,30 € bleibt jeden Monat für die gesamte Laufzeit identisch. Ein 10 Jahre altes Auto kostet den angestellten Arbeitnehmer also genausoviel wie ein Neuwagen, da stets und dauerhaft vom Neupreis ausgegangen wird.

 

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